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AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Zandbergen Eventcatering S.à r.l.

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Zandbergen Eventcatering S.à r.l.. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere über einen Eigentumsvorbehalt, wird widersprochen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsabschluss / Schriftform

Individualabsprachen bedürfen der Schriftform.
Telefonisch erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt. Beschaffenheitsvereinbarungen bezüglich des Liefergegenstandes sind nur schriftlich wirksam. Unsere Angebote sind freibleibend.
Sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen, die nicht aus unserem Angebot ersichtlich sind, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei auf das Schriftformerfordernis auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung. 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit dem bestätigen des Auftrages akzeptiert. Die Auftragsbestätigung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Fax bestätigt werden und damit die Bestätigung wirksam ist muss eine Anzahlung von 50% getätigt werden die nicht zurück gefordert werden kann.

3. Preis, Preislisten

Die dem Auftraggeber überlassene Preisliste ist unverbindlich. Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Vertragsangebots.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Rücktritt / Kündigung / Stornierung

Wie in Ziff. 2 schon beschrieben, die 50% Anzahlung können nicht mehr zurück gefordert werden auch nicht nach Vertragskündigung. Zudem wird unter folgenden Bedingungen eine weitere Zuzahlung fällig.

  • 1. Bei einer Stornierung 30 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Zuzahlung von weiteren 25% gefordert,
  • 2. bei einer Stornierung ab 15 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn wird eine Zuzahlung von 40% gefordert.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.

6. Fristenberechnung

Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 16:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns eingegangen sein.

7. Änderung im Umfang der Leistung

Treten Änderungen im Umfang der vereinbarten Leistung nach Auftragserteilung ein, so sind diese nur bei rechtzeitiger gesonderter Vereinbarung mit uns zu berücksichtigen. Findet die Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers in einem geringeren Umfang statt, als in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart, wird der volle Berechnungssatz zugrunde gelegt, wenn wir hiervon nicht bis spätestens am 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden. Für Reduzierungen, die den vereinbarten Leistungsumfang um 25% unterschreiten, gelten jedoch ausschließlich die Bestimmungen in Ziff. 5, 1.-3..
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch Änderungswünsche des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerung, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen des Zandbergen Eventcatering S.à r.l. sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Ausland.

8. Programmänderungen seitens des Auftraggebers

Bei einer Programmänderung durch den Auftraggebers, die eine Auswirkung darauf hat, dass bereits anwesende Personal länger bleiben oder das anderes Personal hinzu gezogen werden muss, werden folgende Zusatzzahlungen fällig:

  • 1. Bis zu 50 Personen wird eine Zusatzzahlung von 75,00€ pro Stunde berechnet,
  • 2. bei 50 – 100 Personen wird eine Zusatzzahlung von 125,00€ pro Stunde berechnet, 
  •  3. je zusätzlichen 100 Personen oder ein Teil der 100 zusätzlichen Personen wird ein weiterer Aufschlag von 125,00€ pro Stunde berechnet.

Bei der ersten verzögerten Stunde wird kein Aufschlag berechnet.

9. Nutzungsräume

Dem Personal  vom Zandbergen Eventcatering S.à r.l. muss es gestatten sein die Nutzungsräume betreten zu dürfen, zudem muss auch die Möglichkeit bestehen den Austragungsort vier Stunden vorab betreten und vorbereiten zu können.

10. Mitarbeiter: Service, Küche, Projektleitung

Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter wird nach unseren Erfahrungen von uns eingesetzt. Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Eine vom Auftraggeber gewünschte Mindestzahl von Mitarbeitern ist mit uns gesondert zu vereinbaren.

11. Gewährleistung

Zandbergen Eventcatering S.à r.l. versichert dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden.
In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

12. Beschädigung unseres Eigentums

Dem Auftraggeber obliegt eine Sorgfaltspflicht für die bereitgestellten Gegenstände von der Bereitstellung bis zur Rücknahme. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggeber, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlings Aufwand von 10% dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

13. Datenschutz

Die Kundendaten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung in unserer EDV gespeichert. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

14. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

15. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen bzw. selbst besorgen. Für besondere Fälle kann mit Zandbergen Eventcatering S.à r.l. ein Korkgeld oder Servicegeld vereinbart werden, dieses wird auf die Rechnung aufgeschlagen.

16. Haftung

Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet haben, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
Ebenso wenig haften wir für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Luxemburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luxemburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; nach unserer Wahl auch der Sitz des Auftraggebers. Es gilt luxemburgisches Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechts.

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